Reiserecht

Reiserecht

Tätigkeitsschwerpunkte


Die Herausforderungen des Reiserechts orientiert an der aktuellsten Rechtsprechung.


Meine Tätigkeit im Reiserecht umfasst die Beratung, Vertretung in außergerichtliche Angelegenheiten sowie die Vertretung im Gerichtsverfahren.


Für Veranstalter, Fluggesellschaften, Reisebüros, und Reisende, etc.:



IM ÜBERBLICK:


  • Entschädigungs- und Erstattungsansprüche nach Kündigung, Rücktritt, Mangelanzeige, u.ä.
  • Außergewöhnliche, unvermeidbare Umstände  (z.B. wegen CoVid-19)
  • Minderungsansprüche
  • Schadensersatz, vertane Urlaubszeit
  • AGB
  • Fluggastrechte nach Montrealer Übereinkommen

Tätigkeitsschwerpunkte

Für Reiseveranstalter, Reisebüros, Reisevermittler, Fluggesellschaften, u.a.



IM ÜBERBLICK:


Pauschalreiserecht:


  • Beratung zum Umgang mit Erstattungsansprüchen, Rücktritt vor Reiseantritt, Kündigung während der Reise, Minderungs- und Schadensersatzansprüchen
  • auch im Zusammenhang mit der weltweiten Pandemie SARS-2 / CoVid-19 
  • Prüfung und Abwehr von unberechtigten Ansprüchen
  • Außergewöhnliche, unvermeidbare Umstände  (z.B. wegen CoVid-19)

Individualreiserecht:


  • Fluggastrechte nach Montrealer Übereinkommen
  • Schadensersatzansprüche

Tipps

Tätigkeitsschwerpunkte

Für Pauschal- und Individualreisende



IM ÜBERBLICK:



Pauschalreiserecht:


  • Beratung zu Ansprüchen auf Reisepreiserstattungen 
  • Rücktritt vom Reisevertrag vor Reiseantritt
  • Kündigung des Reisevertrages während der Reise
  • Durchsetzung von Minderungs- und Schadensersatzansprüchen
  • Ansprüche bei Gruppenreisen
  • Beratung zur Rechtslage  im Zusammenhang mit der weltweiten Pandemie SARS-2 / CoVid-19 im individuellen Reiseland
  • Außergewöhnliche, unvermeidbare Umstände  (z.B. wegen CoVid-19)

Individualreiserecht:


  • Fluggastrechte nach Montrealer Übereinkommen (z.B. Verspätungsschäden)
  • Schadensersatzansprüche

Element Link

AKTUELLES 
zum Thema Pauschalreisen




Berechtigt Schneemangel im Urlaubsgebiet zum Rücktritt von der Reise?

Dass im Skigebiet tatsächlich Schnee liegt, ist nicht mehr selbstverständlich. Viele Urlauber hoffen darauf, vom Hotel oder vom Reiseveranstalter ihr Geld zurückerstattet zu bekommen, wenn im gebuchten Zeitraum kein Wintersport möglich ist. Reiserechtler Prof. Ernst Führich klärt auf, welche Rechte Reisende haben – und welche nicht.

Welche Rechte haben Reisende, wenn im Skiurlaub kein Schnee liegt?

Mehr erfahren
Share by: