Arbeitsrecht

Arbeitsrecht

Tätigkeitsschwerpunkte


Außergerichtliche Beratung in allen rechtlichen Belangen des Individual- und Kollektiv-Arbeitsrechts. 



Vertretung vor den Arbeits-, Zivil- und Sozialgerichten und Behörden zu allen arbeitsrechtlichen Themen einschließlich der Schnittstellen-Problematiken zum Sozialrecht.




IM ÜBERBLICK:


  • Kündigungsschutz (KSchG)
  • Anti-Diskriminierung
  • Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
  • Entgeltfortzahlung (EntgFG)
  • Abmahnungen
  • Arbeitszeugnisse
  • Arbeitsverträge
  • Aufhebungsverträge
  • Beschäftigendatenschutz
  • Insolvenzarbeitsrecht
  • Weiteres auf Anfrage

Tätigkeitsschwerpunkte


Ich bin beratend für kleine und mittelständische Unternehmen, Vereine und auch separate betriebliche Einheiten auf Arbeitgeberseite tätig. Meine Expertise umfasst branchenübergreifend sämtliche Bereiche des Arbeitsrechts - in laufenden individual-arbeitsrechtlichen Angelegenheiten sowie betriebsverfassungsrechtliche Sachverhalte. 




IM ÜBERBLICK:


  • Einbeziehung des Betriebsrates in Personal-bezogene Projekte
  • Betriebsvereinbarungen
  • Begleitung bei IT-Projekten und Verhandlungen mit Betriebsräten und Schwerbehindertenvertretungen
  • Kündigungsverfahren
  • Anti-Diskriminierung / Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
  • Entgeltfortzahlung (EntgFG)
  • Disziplinarische Maßnahmen (z.B. Abmahnungen)
  • Arbeitszeugnisse
  • Arbeitsverträge
  • Aufhebungsverträge
  • Beschäftigten-Datenschutz
  • Telearbeit / Homeoffice
  • Entsendung
  • weitere Themen auf Anfrage 

Unverbindliche Erstberatung anfragen

Tätigkeitsschwerpunkte


Vom Beginn -einschließlich des Bewerbungsprozesses- bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses -einschließlich des Austrittsprozesse, berate ich Sie zu allen arbeitsrechtlichen Fragen. Ich begleite Sie zudem in arbeitsgerichtlichen Verfahren.




IM ÜBERBLICK:


Kündigungsschutz (KSchG)

Anti-Diskriminierung / Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Entgeltfortzahlung (EntgFG)

Abmahnungen

Arbeitszeugnisse

Erstellung und Verhandlung von Telearbeitsverträgen 

Vereinbarung von Homeoffice

Erstellung  und Verhandlung von Arbeitsverträgen

Erstellung und Verhandlung von Arbeitnehmerüberlassungsverträgen

Erstellung und Verhandlung von Aufhebungsverträgen

Beschäftigendatenschutz

Insolvenzarbeitsrecht

Aktuelles aus der Rechtsprechung des Arbeitsrechts

Bundesarbeitsgericht 
 
Nach Auffassung des BAG verfallen nicht genommene Urlaubstage bei fortdauernder Arbeitsunfähigkeit 15 Monate nach Ende des Urlaubsjahres. Was aber, wenn der Arbeitnehmer nicht darauf hingewiesen wird? Das soll nun der EuGH klären....

Weiterlesen
Share by: